Mietflächen
Werden die Kostenermittlungen aus dem Blickwinkel eines Projektentwicklers / Investors durchgeführt, werden als Bezugsmengen häufig die Mietflächen herangezogen.
Die Größe der vermietbaren Fläche ist ein wichtiger Faktor bei der Ermittlung des Ertrages eines Gebäudes:
Mietfläche [m²] x Miethöhe [€/m²] = Mietertrag
Mietflächen für Wohnungen werden nach den Regelungen der „Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV)“ bzw. der „Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV)“ ermittelt. Da es für Gewerbe-Mietflächen keine gesetzlichen Regelungen gibt, wird empfohlen, diese nach den „Richtlinien zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G)“ der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) zu ermitteln.